ARBEITSRECHT
Das Arbeitsrecht verlangt aufgrund der unübersichtlichen gesetzlichen Lage und nicht zuletzt wegen seiner Komplexität vertiefte Kenntnisse. Die Rechtssprechungen nehmen auf diesem Rechtsgebiet stark zu und verlangen deshalb stets einen aktuellen Kenntnisstand.
Der Kanzleiinhaber ist Fachanwalt für Arbeitsrecht.
ALLGEMEINES ZIVILRECHT
Oft sind es unvorhersehbare Ereignisse im geschäftlichen, beruflichen oder privaten Bereich, welche zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten und zur Entstehung von Schulden führen.
Eine Insolvenz muss nicht das Ende des Unternehmens bedeuten.
INSOLVENZRECHT
Bestandteil des allgemeinen Zivilrechts sind sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen Privatpersonen und Unternehmen. Wir beraten und vertreten Sie kompetent sowohl inner- als auch außergerichtlich auf diesem Rechtsgebiet.
Dazu gehören beispielsweise die Vertragsgestaltung und -Prüfung, Mietrecht, Verkehrsrecht, Verbraucherrecht.