Erfahrene Rechtsanwaltskanzlei mit der entscheidenden Fachkompetenz
Guter Rat muss nicht immer teuer sein. Wer aufgrund persönlicher und wirtschaftlicher Verhältnisse nicht dazu in der Lage ist, die Gerichts- und Anwaltskosten, die im Rahmen eines Rechtsstreits anfallen, zu tragen, hat die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen.
Wir, das Team der Rechtsanwaltskanzlei Stefan Wackwitz in Leipzig, sind Ihr Ansprechpartner in allen Anliegen rund um Ihr Recht. Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung, wenn Sie Fragen zur Prozesskostenhilfe haben. Bereits vor der Mandatsannahme beraten wir Sie über die Kosten, die voraussichtlich auf Sie zukommen werden. Dazu gehört auch, die Anwaltskosten transparent und nachvollziehbar für Sie aufzuschlüsseln. Grundsätzlich wird unsere anwaltliche Leistung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet.
Dieses Gesetz sieht eine Abrechnung nach dem Streitwert oder Gegenstandswert vor. Allerdings sind abweichende Regelungen zugelassen. Dazu gehören Zeithonorare und Pauschalhonorare, die wir Ihnen in den meisten außergerichtlichen Vertretungen anbieten können. Zu jeder Zeit können Sie sich darauf verlassen, dass unsere Anwaltskosten aufwandsentsprechend gestaltet sind. Zudem werden wir stets versuchen, Verfahren außergerichtlich beizulegen, sodass unsere Vertretung möglichst preiswert bleiben kann.
Ihre Prozesskostenhilfe in Leipzig und Umgebung
Die Prozesskostenhilfe ist ein staatliches Instrument, das Menschen mit niedrigem oder keinem Einkommen die Beratung und Vertretung durch einen Rechtsanwalt sichern soll. Mit ihrer Hilfe sollen die Kosten eines Prozesses ganz oder teilweise abgefedert werden. Wir informieren Sie im Rahmen eines ausführlichen Beratungsgesprächs offen und transparent über die Anwaltskosten, die im Falle einer weiteren Vertretung auf Sie zukommen werden. Sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen, kümmern wir uns auch um die Beantragung der Prozesskostenhilfe. Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, können Sie gegebenenfalls ebenfalls vollständig von den Anwaltskosten freigestellt werden. Auch hierzu werden Sie kompetent von uns beraten.
Wie Sie sehen, existieren verschiedene Möglichkeiten, die Anwaltskosten zu tragen – auch, wenn Sie selbst nicht über ausreichend liquide Mittel verfügen. Lassen Sie uns gemeinsam eine interessengerechte Lösung für unsere Zusammenarbeit finden. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
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