Bestandteil des allgemeinen Zivilrechts sind sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen Privatpersonen und Unternehmen. Wir beraten und vertreten Sie kompetent sowohl inner- als auch außergerichtlich auf diesem Rechtsgebiet. Dazu gehören beispielsweise die Vertragsgestaltung und -Prüfung, der Forderungseinzug, das Mahnwesen sowie die Prozessführung.
Gleichgültig, ob Sie Fragen zum Recht des Verbraucherschutzes, zum Mietrecht, Verkehrsrecht oder zum Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben – sprechen Sie uns an!